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SIMBLION GmbH – Pflichtangebotsunterlage, finale Version 17.03.2020 – 265695 796.90 KB |
18. März 2020 | Download |
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SIMBLION GmbH – Pflichtangebotsunterlage, finale Version 17.03.2020 – 265695 796.90 KB |
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Impressum | Datenschutzerklärung
Pflichtangebot der SIMBLION GmbH an die Aktionäre der TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien
Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von der SIMBLION GmbH (die „Bieterin“) zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot an die Aktionäre der TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien mit Sitz in Berlin, Deutschland zum Erwerb sämtlicher Aktien der TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien vorgesehen ist.
Besucher dieser Seite werden gebeten, die folgenden rechtlichen Hinweise zu lesen und deren Kenntnisnahme zu bestätigen, bevor sie auf die Seiten weitergeleitet werden, die Unterlagen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot enthalten.
Wichtige rechtliche Hinweise
Am 10. Februar 2020 hat die SIMBLION GmbH mit Sitz in Berlin, Deutschland veröffentlicht, dass sie die Kontrolle über die TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien gemäß §§ 35 Abs. 1 i.V.m. 29 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) erlangt hat und nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot an sämtliche Aktionäre der TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien abgeben wird (das „Pflichtangebot“).
Auf den folgenden Internetseiten werden Sie die Veröffentlichung der Bieterin vom 10. Februar 2020 über die Erlangung der Kontrolle über die TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien gemäß §§ 35 Abs. 1, 10 Abs. 3 WpÜG sowie die Angebotsunterlage nachdem die BaFin deren Veröffentlichung gestattet hat, die Bekanntmachungen gemäß § 23 WpÜG, Mitteilungen und sonstige im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehende Informationen finden. Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Dokumente dienen ausschließlich Informationszwecken und der Einhaltung der Bestimmungen des dem WpÜG, der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots („WpÜG-Angebotsverordnung“) und sonstiger im Zusammenhang mit dem Angebot anwendbarer Rechtsvorschriften. Die Bieterin übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung der bereitgestellten Informationen und Dokumente, soweit dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterbreitet und durchgeführt. Eine Durchführung nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Es sind keine sonstigen Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage und/oder des Pflichtangebots bei Wertpapierregulierungsbehörden anderer Rechtsordnungen beantragt worden oder vorgesehen. Die Bieterin und die mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen übernehmen daher keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als der Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland und die Aktionäre der TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien können auf die Anwendung anderer ausländischer Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nicht vertrauen.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder sonstiger im Zusammenhang stehender Unterlagen kann in den Anwendungsbereich anderer Rechtsordnungen als jener der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage und sonstige mit dem Pflichtangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen daher durch Dritte nicht in Länder versandt oder dort veröffentlicht, verbreitet oder verteilt werden, wenn und soweit eine solche Versendung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung gegen anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen würde oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Gestattung oder der Erfüllung weiterer Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen.
Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder sonstiger mit dem Pflichtangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Dies steht der Verbreitung der Angebotsunterlage (und der Annahme des Pflichtangebots) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums nicht entgegen. Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG übernehmen keine Gewähr, dass die Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder sonstiger mit dem Pflichtangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen mit anwendbaren Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denjenigen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist. Jede Haftung der Bieterin und den mit ihr gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG für die Nichteinhaltung ausländischer Vorschriften durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Inhalte auf den nachfolgenden Internetseiten stellen keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien dar. Mit Ausnahme der Angebotsunterlage stellen Bekanntmachungen auf den nachfolgenden Internetseiten auch kein Angebot zum Kauf von Aktien der TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien dar und bezwecken weder die Abgabe von Zusicherungen, noch die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieterin. Die Bestimmungen und Bedingungen des Pflichtangebots können von den auf dieser Internetseite beschriebenen allgemeinen Informationen abweichen. Maßgeblich sind ausschließlich die Regelungen und Bedingungen des Pflichtangebots, wie sie in der von der Bieterin veröffentlichten Angebotsunterlage enthalten sind. Aktionären der TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien wird empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen in Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten, und gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Pflichtangebots zu erhalten.
Ich bestätige hiermit, dass ich die vorstehenden rechtlichen Hinweise und Informationen gelesen habe: